Bei einem falsch-positiven Befund handelt es sich im Mammographie-Screening um eine Auffälligkeit im Röntgen-Bild, die allein anhand der Screening-Mammographie noch nicht als eindeutig gutartig eingestuft werden kann.
In diesen Fällen wird die Frau zu einer ergänzenden Untersuchung wie Ultraschall eingeladen. Bei einem Teil der Frauen ist zur Klärung zusätzlich eine Gewebeentnahme, also eine minimalinvasive Biopsie, erforderlich. Stellt sich anschließend heraus, dass die Auffälligkeit als gutartig eingestuft werden kann, spricht man von einem „falsch-positiven“ Befund.
Falsch-positive Befunde sind keine „falschen Befunde“, die Ärztinnen und Ärzte im Mammographie-Screening aus Mangel an Wissen oder fachlicher Qualifikation ausstellen. Auffälligkeiten sollten durch ergänzende Untersuchungen abgeklärt werden, um Brustkrebs möglichst nicht zu „übersehen“. Eine Frau erhält erst dann die Diagnose Brustkrebs, wenn der Verdacht auf Brustkrebs durch eine Gewebeuntersuchung (Biopsie) bestätigt wurde.
Von 1.000 im Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu ergänzenden Untersuchungen einer Auffälligkeit eingeladen. Bei 11 dieser 30 Frauen ist zur Klärung eine Biopsie erforderlich. Bei sechs Frauen wird Brustkrebs diagnostiziert, sie haben einen „richtig-positiven“ Befund in der Mammographie und Biopsie. Somit erhalten 24 Frauen von 1.000 im Screening untersuchten Frauen einen falsch-positiven Befund, davon sechs Frauen mit Biopsie.